Beitragsordnung der SG „Theodor Körner“ Lützow e.V.
(gemäß § 8 und § 11 der Satzung)
§ 1
Zweck
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 2
Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
§ 3
Einzug der Mitgliedsbeiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird zur Mitte eines jeden Quartals für das jeweilige laufende Quartal eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag Überweisungen genehmigen.
(2) Beitragskonto des Vereins ist:
BLZ: 140 613 08
BIC: GENODEF1GUE
Kto.: 1908294
IBAN: DE57140613080001908294
Die Abbuchungen erfolgen nur von Girokonten.
(3)Der Verein behält sich das Recht vor etwaige Mehraufwendungen bei dem jeweiligen Mitglied geltend zu machen.
§ 4
Berechnung des Mitgliedbeitrages
(1) Bei Vereinseintritt während des laufenden Jahres werden 1/12 des Jahresbeitrages nach § 2 der Beitragsordnung für jeden Mitgliedsmonat berechnet
(2) Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird zum laufenden Quartalsende wirksam.
(3) Für besonders kostenintensive Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Mitgliederversammlung Zusatzbeiträge erhoben werden. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
(3) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
§ 5
Verpflichtung eines Mitglieds bei Austritt im laufenden Kalenderjahr
Bei Austritt während eines Kalenderjahres ist das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
§ 6
Abteilungszusatzbeiträge
Für die Abteilungen Fußball und Handball werden für die im Ligabetrieb befindlichen Mannschaften ein Zusatzbeitrag i.H.v. 1,50 € pro Monat erhoben.
§ 7
Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
§ 9
Beitragsermäßigung / Beitragsnachlass
Mitgliedern kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass gewährt werden.
§ 10
In Kraft treten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.