Beitragsordnung der SG „Theodor Körner“ Lützow e.V.
(gemäß § 8 und § 11 der Satzung)

§ 1
Zweck

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 2
Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:

Gruppe

Mitgliedsbeitrag pro Monat

Kinder bis 7 Jahre

  5,00 €

Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahre

  8,50 €

Erwachsene

11,50 €

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

Trainer, Betreuer und andere ehrenamtlich für den Verein tätige Personen

beitragsfrei

ermäßigter Mitgliedsbeitrag

  8,50 €

fördernde Mitglieder

  3,50 €



(2) Berechtigte für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag sind:

§ 3
Einzug der Mitgliedsbeiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird zur Mitte eines jeden Quartals für das jeweilige laufende Quartal eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag Überweisungen genehmigen.

(2) Beitragskonto des Vereins ist:

BLZ: 140 613 08

BIC: GENODEF1GUE

Kto.: 1908294

IBAN: DE57140613080001908294

Die Abbuchungen erfolgen nur von Girokonten.

(3)Der Verein behält sich das Recht vor etwaige Mehraufwendungen bei dem jeweiligen Mitglied geltend zu machen.

§ 4
Berechnung des Mitgliedbeitrages

(1) Bei Vereinseintritt während des laufenden Jahres werden 1/12 des Jahresbeitrages nach § 2 der Beitragsordnung für jeden Mitgliedsmonat berechnet

(2) Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird zum laufenden Quartalsende wirksam.

(3) Für besonders kostenintensive Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Mitgliederversammlung Zusatzbeiträge erhoben      werden. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.

(3) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.

§ 5
Verpflichtung eines Mitglieds bei Austritt im laufenden Kalenderjahr

 

Bei Austritt während eines Kalenderjahres ist das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:

§ 6
Abteilungszusatzbeiträge

 

Für die Abteilungen Fußball und Handball werden für die im Ligabetrieb befindlichen Mannschaften ein Zusatzbeitrag i.H.v. 1,50 € pro Monat erhoben.

§ 7
Mitgliederverwaltung

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

§ 9
Beitragsermäßigung / Beitragsnachlass

Mitgliedern kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass gewährt werden.

§ 10
In Kraft treten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

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